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Dienstag, 25. Oktober 2016

Versucht hier Dürr nachdem die lästigen Anleihekälber (die ihren Schlächter selbst gewählt haben) abgeschüttelt wurden die komplette Kontrolle über die Ekotechnika AG mit Hilfe des Strohmannes Schnigge zurückzugewinnen....


V.-DatumRelevanz
Schnigge Wertpapierhandelsbank SE
Düsseldorf
GesellschaftsbekanntmachungenFreiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von Aktien Serie A der Ekotechnika AG zum Erwerb von bis zu 63.000 Ekotechnika AG Aktien Serie A zu einem Preis von EUR 7,80 pro Aktie19.10.2016
 
 
 

Schnigge Wertpapierhandelsbank SE

Düsseldorf

Angebotsunterlage

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot (Barangebot) der

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE,
Berliner Allee 10, 40210 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland

an die Inhaber von Aktien Serie A der

Ekotechnika AG
ISIN DE000A161234 / WKN A16123

(jeweils ein "Anteil" und zusammen die "Anteile")

zum Erwerb von bis zu 63.000 (in Worten: dreiundsechzigtausend) Ekotechnika AG Aktien Serie A
zu einem Preis von

EUR 7,80 (in Worten: siebenEuroundachtzigCent) pro Aktie Serie A

Annahmefrist:

19. Oktober 2016 ab Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage

bis 11. November 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit ("MEZ"))

International Securities Identification Numbers (ISIN) / Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN):

Ekotechnika AG Aktien Serie A: ISIN DE000A161234 / WKN A16123

Disclaimer:
Dieses Angebot richtet sich nicht an "US Persons" im Sinne des US Secıırities Act 1933 (in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.
Inhaber von Aktien mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beachten bitte die Hinweise in Ziffer II.2 dieser Angebotsunterlage.
Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses freiwillige öffentliche Kaufangebot keine Anwendung.

I. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS

Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen über das freiwillige öffentliche Kaufangebot (Barangebot) der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE ("Bieterin") nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage:
1.
Bieterin: Die Bieterin ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft unterliegt den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
2.
Angebot. Erwerbskontingent und Angebotspreis: Das freiwillige öffentliche Kaufangebot der Bieterin richtet sich auf den Erwerb von bis zu 63.000 (in Worten: dreiundsechzigtausend) Aktien („Erwerbskontingent“) der Ekotechnika AG Aktien Serie A (ISIN DE000A161234 / WKN A16123) einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile der Ekotechnika AG Aktien Serie A, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) zu einem Preis von EUR 7,80 (in Worten: siebenEuroundachtzigCent) in bar je Ekotechnika AG Aktie Serie A(“Angebotspreis"), vorbehaltlich einer möglichen Reduzierung des Angebotspreises aufgrund von zwischenzeitlich ggf. erfolgenden Ausschüttungen nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage ("Angebot“).
Die Aktie wird im Primärmarkt der Börse Düsseldorf sowie im Freiverkehr der Börse Berlin gehandelt. Entstanden ist die Aktie aus der Umwandlung einer ehemals bestehenden Anleihe der Gesellschaft, zu deren Restrukturierung sich die Gesellschaft gezwungen sah. Durch einen teilweisen Forderungstausch in Eigenkapital sind die Aktien entstanden, die seit dem 17. Dezember 2015 in den Handel im Primärmarkt der Börse Düsseldorf einbezogen sind. Die Umsätze an den Börsen Düsseldorf und Berlin sind überschaubar, der Durchschnittsumsatz je Geschäft beträgt ca. 500 Stück, der umsatzgewichtete Durchschnittskurs seit Jahresbeginn liegt bei ca. 5,47 Euro, in den letzten 6 Monaten vor Fertigstellung der Angebotsunterlage liegt der umsatzgewichtete Durchschnittskurs bei ca. 6,53 Euro und einem Umsatz von ca. 56.500 Stück. (Quelle: Bloomberg)
Der Bieterin sind keine anderen Kaufangebote Dritter für diese Aktie bekannt.
Fälligkeit und Zahlung des Angebotspreises: Der Angebotspreis ist fällig Zug-um-Zug gegen Übertragung der Anteile, für die das Angebot angenommen wird, vorbehaltlich einer verhältnismäßigen Zuteilung (wie unten definiert) nach Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage.
Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt frühestens am fünften Bankarbeitstag und spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist wie näher in Ziffer II.6.6 dieser Angebotsunterlage beschrieben.
3.
Verhältnismäßige Zuteilung: Sofern die Nachfrage das Erwerbskontingent übersteigt, erfolgt eine verhältnismäßige Zuteilung wie in Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage näher beschrieben. Die Bieterin behält sich vor, jederzeit das Erwerbskontingent zu erhöhen; hieraus folgt jedoch keine Verpflichtung der Bieterin zu einer solchen Erhöhung (vgl. dazu Ziffer II.3.1 und Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage).
4.
Angebotsbedingung: Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass (a) der letzte durch die Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, berechnete Tagesschlussstand des Deutschen Aktienindex (DAX®, berechnet als Performanceindex, ISIN DE0008469008, WKN 846900) – abrufbar unter www.deutsche-boerse.com - für den letzten Tag der (ggf. verlängerten) Annahmefrist (das heißt der Tagesschlussstand (i) für den 11. November 2016 oder (ii), falls die Annahmefrist gemäß Ziffer II.3.4 dieser Angebotsunterlage verlängert wird, für den letzten Tag der so verlängerten Annahmefrist) nicht unter 9.000 Punkten liegt und dass (b) die Bieterin auf diesen Umstand nicht gemäß Ziffer II.3.3 dieser Angebotsunterlage verzichtet hat. Ebenso steht das Angebot unter der Bedingung, dass der Börsenhandel in Aktien der Ekotechnika AG gleich aus welchem Grund bis Ablauf der Angebotsfrist nicht eingestellt wurde.
5.
Adressatenkreis des Angebots: Das Angebot richtet sich - mit den in Ziffer II.2.1 dieser Angebotsunterlage genannten Ausnahmen und Einschränkungen - an alle Inhaber von Ekotechnika AG Aktien Serie A ("Anteilsinhaber“) mit Ausnahme von "US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan. Von diesen Personen kann das Angebot nicht angenommen werden.
6.
Annahmefrist: Dieses Angebot gilt vom 19. Oktober 2016 (Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage) bis zum 11. November 2016, 24:00 Uhr MEZ ("Annahmefrist").
Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist durch nachträgliche Bekanntmachung einmalig um bis zu 20 Tage zu verlängern.
7.
Annahme des Angebots: Die Annahme dieses Angebots ist während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("Depotbank") zu erklären.
Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten Sie direkt von Ihrer Depotbank. Ein solches kann auch unter https://www.schnigge.de heruntergeladen werden.
8.
Keine Kostenübernahme: Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den das Angebot annehmenden Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen.

II. INHALT DES ANGEBOTS

1.
Zusammenfassung des Inhalts des Angebots
Die nachfolgende Übersicht enthält eine zusammenfassende Darstellung des Inhalts des Angebots der Bieterin.
Hinweis : Bitte beachten Sie, dass die nachstehende Übersicht nicht alle für die Anteilsinhaber relevanten Informationen enthält. Sie ist daher stets im Zusammenhang mit allen anderen Angaben in dieser Angebotsunterlage zu lesen.
BieterinDie Bieterin ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft steht unter der Regulierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn.
Gegenstand des AngebotsErwerb von bis zu 63.000 (in Worten: dreiundsechzigtausend)
Aktien der Ekotechnika AG Aktien Serie A (ISIN DE000A161234 / WKN A16123) einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) zu einem Preis von EUR 7,80 (in Worten: siebenEuroundachtzigCent) in bar je Aktie (“Angebotspreis"), vorbehaltlich einer möglichen Reduzierung des Angebotspreises aufgrund von zwischenzeitlich ggf. erfolgenden Ausschüttungen nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage ("Angebot“).
ISIN/WKNEkotechnika AG Aktien Serie A:
ISIN DE000A161234 / WKN A16123
AngebotspreisEUR 7,80 (in Worten: siebenEuroundachtzigCent) in bar je Ekotechnika AG Aktien Serie A
 Sofern nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bezogen auf die Anteile eine Ausschüttung (einschließlich einer Kapitalrückzahlung oder jeder sonstigen Zahlung) erfolgt, die dem das Angebot annehmenden Anteilsinhaber (bzw. dessen Depotbank für ihn) zufließt (unabhängig davon, ob der Zufluss zeitlich vor oder nach der Annahme oder Abwicklung des Angebots erfolgt), so reduziert sich der Angebotspreis um die auf die betreffenden Anteile entfallende (Brutto-) Ausschüttung. Entsprechendes gilt für den Fall, dass mehrere solcher Ausschüttungen erfolgen.
Annahmefrist19. Oktober 2016 (Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage) bis zum 11. November 2016, 24:00 Uhr MEZ.
 Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist durch nachträgliche Bekanntmachung einmalig um bis zu 20 Tage zu verlängern.
AnnahmeDie Annahme dieses Angebots ist während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("Depotbank") zu erklären.
 Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten Sie direkt von Ihrer Depotbank. Es kann zudem unter https://www.schnigge.de heruntergeladen werden.
 Die Annahmeerklärung wird erst wirksam, wenn die Anteile in das Depot der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE gebucht wurden.
KostenDie Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den das Angebot annehmenden Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen.
Handel
Ein Börsenhandel der Aktien findet an den Börsen Düsseldorf und Berlin statt. Darüber hinaus ist ein Börsenhandel der Bieterin mit angedienten Aktien während der Annahmefrist nicht vorgesehen und wird von der Bieterin nicht organisiert.
VeröffentlichungDie Bieterin hat diese Angebotsunterlage sowie ein Formular für seine Annahme am 18. Oktober 2016 unter https://www.schnigge.de veröffentlicht.
 Eine Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe im Inland und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht worden ist, wird voraussichtlich am 19. Oktober 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bewertung des AngebotsDie Anteilsinhaber haben das Angebot in eigener Verantwortung zu bewerten und sollten dafür gegebenenfalls sachverständige Beratung in Anspruch nehmen.
 Die Bieterin spricht gegenüber den Anteilsinhabern keine Empfehlung im Hinblick auf das Angebot aus.
2.
Allgemeines
2.1
Rechtsgrundlagen, Adressatenkreis und Versendungsbeschränkungen
Das in dieser Angebotsunterlage enthaltene öffentliche Kaufangebot (Barangebot) der Bieterin ist ein freiwilliges Angebot zum Erwerb von bis zu 63.000 (in Worten: dreiundsechzigtausend) Ekotechnika AG Aktien Serie A.
Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keineAnwendung.
Diese Angebotsunterlage wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) daher weder zur Prüfung und Billigung, noch zur Durchsicht vorgelegt. Auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots beantragt, veranlasst oder gewährt worden.
Dieses Angebot richtet sich unter keinen Umständen an "US Persons" im Sinne des US Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie Anteilsinhaber mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan und kann von diesen nicht angenommen werden.
Diese Angebotsunterlage ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. In anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland kann die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebots rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Die Bieterin hat niemanden beauftragt oder ermächtigt, die Angebotsunterlage in ihrem Auftrag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu veröffentlichen, zu versenden, zu verteilen oder zu verbreiten. Sie hat keine Maßnahmen ergriffen, um etwaige gesetzliche Erfordernisse für eine Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Die Bieterin gestattet nicht, dass die Angebotsunterlage, eine Zusammenfassung oder sonstige Beschreibung der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Informationsunterlagen durch Dritte unmittelbar oder mittelbar veröffentlicht, versandt, verteilt, verbreitet oder weitergeleitet werden, wenn und soweit dies gegen anwendbare Rechtsbestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren, Registrierungen oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.
Soweit eine Depotbank oder eine deutsche Niederlassung einer Depotbank die Veröffentlichung oder Weiterleitung des Angebots an Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, ist sie gehalten, die Auswirkung ausländischer Rechtsordnungen eigenverantwortlich zu prüfen. Versendungen dieser Angebotsunterlage, einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Umschreibung der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Informationen an Anteilsinhaber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Depotbanken oder Dritte erfolgen nicht im Auftrag und nicht in Verantwortung der Bieterin.
Die Bieterin übernimmt keine Verantwortung für die Missachtung von rechtlichen (insbesondere auch regulatorischen und/oder kapitalmarktrechtlichen) Bestimmungen durch Dritte.
Unbeschadet des Vorstehenden kann das Angebot von allen in- und ausländischen Anteilsinhabern nach Maßgabe der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden (mit Ausnahme jedoch von "US Persons" im Sinne des US Securities Act 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie Anteilsinhabern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/oder Japan).
Die Bieterin übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.
2.2
Veröffentlichung der Angebotsunterlage
Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage am 18. Oktober 2016 unter https://www.schnigge.de veröffentlicht. Die Angebotsunterlage kann zudem von Anteilsinhabern bei der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE, Berliner Allee 10, 40210 Düsseldorf, E-Mail: contact@schnigge.de, kostenlos angefordert werden.
Eine Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage und die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht worden ist, wird voraussichtlich am 19. Oktober 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.3
Allgemeines
Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage erfolgen in mitteleuropäischer Zeit ("MEZ").
Verweise auf einen “Bankarbeitstag" beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind.
Verweise auf "EUR" beziehen sich auf Euro.
Sämtliche in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf den der Bieterin derzeit verfügbaren Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, die sich in Zukunft ändern können. Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Zusicherungen des Eintritts davon betroffener zukünftiger Ereignisse oder einer künftigen Geschäftsentwicklung darstellen.
Die Bieterin wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren; zu einer möglichen Verringerung des Angebotspreises siehe jedoch Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage; zu einer möglichen Verlängerung der Annahmefrist siehe Ziffer II.3.4 dieser Angebotsunterlage; zu einer möglichen Erhöhung des Erwerbskontingents siehe Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage.
Soweit die Bieterin im Rahmen dieser Angebotsunterlage nicht die Übernahme einer Pflicht ausdrücklich anbietet, schließt die Bieterin jegliche Verpflichtungen und/oder Haftung aufgrund oder im Zusammenhang mit dieser Angebotsunterlage aus, soweit dieser Ausschluss gesetzlich möglich ist (insbesondere bleibt eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und/oder für Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit unberührt).
3.
Erwerbsangebot
3.1
Gegenstand des Angebots und Angebotspreis
Die Bieterin bietet hiermit, vorbehaltlich der in Ziffer II.2.1 dieser Angebotsunterlage genannten Einschränkungen zum Kreis der Adressaten und der Reichweite des Angebots, allen Anteilsinhabern an, insgesamt bis zu 63.000 (in Worten: dreiundsechzigtausend) Ekotechnika AG Aktien Serie A - einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) - zu einem Angebotspreis von EUR 7,80 (in Worten: siebenEuroundachtzigCent) in bar je Anteil (vorbehaltlich einer möglichen Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage) nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben.
Sofern das Angebot überzeichnet wird, behält sich die Bieterin vor, die jeweils angedienten Anteile (wie unter Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage definiert) nur verhältnismäßig zu berücksichtigen und/oder das Erwerbskontingent zu erhöhen; hieraus folgt jedoch keine Verpflichtung der Bieterin zu einer solchen Erhöhung (siehe dazu insbesondere Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage).
3.2
Mögliche Verringerung des Angebotspreises
Sofern nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bezogen auf die Anteile eine Ausschüttung (einschließlich einer Kapitalrückzahlung oder jeder sonstigen Zahlung) erfolgt, die dem das Angebot annehmenden Anteilsinhaber (bzw. dessen Depotbank für ihn) zufließt (unabhängig davon, ob der Zufluss dem das Angebot annehmenden Anteilsinhaber zeitlich vor oder nach der Annahme oder Abwicklung des Angebots erfolgt), so reduziert sich der Angebotspreis um die auf die betreffenden Anteile entfallende (Brutto-) Ausschüttung. Entsprechendes gilt für den Fall, dass mehrere solche Ausschüttungen erfolgen. Der so ermittelte Betrag wird in dieser Angebotsunterlage als "Reduzierter Angebotspreis" bezeichnet.
Sollte dem das Angebot annehmenden Anteilsinhaber (bzw. dessen Depotbank für ihn) eine Ausschüttung zufließen, nachdem er bereits einen nicht um die Ausschüttung reduzierten Angebotspreis erhalten hat, so schuldet er der Bieterin die Zahlung eines Betrages in Höhe dieser Ausschüttung.
3.3
Angebotsbedingung
Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass (a) der letzte durch die Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, berechnete Tagesschlussstand des Deutschen Aktienindex (DAX®, berechnet als Performanceindex, ISIN DE0008469008, WKN 846900) - abrufbar unter www.deutsche-boerse.com - für den letzten Tag der (ggf. verlängerten) Annahmefrist (das heißt der Tagesschlussstand (i) für den 11. November 2016 oder (ii), falls die Annahmefrist gemäß Ziffer II.3.4 dieser Angebotsunterlage verlängert wird, für den letzten Tag der so verlängerten Annahmefrist) nicht unter 9.000 Punkten liegt ("Bedingung") und dass (b) die Bieterin auf die Bedingung nicht nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes verzichtet hat.
Ebenso steht das Angebot unter der Bedingung, dass der Börsenhandel in Aktien der Ekotechnika AG gleich aus welchem Grund bis Ablauf der Angebotsfrist nicht eingestellt wurde.
Die Bieterin kann bis zum Ablauf des zweiten Bankarbeitstags nach Ende der (ggf. verlängerten) Annahmefrist jederzeit auf die Bedingung verzichten, wobei die das Angebot annehmenden Aktieninhaber jeweils auf den Zugang dieser Verzichtserklärungen verzichten. Eine Verzichtserklärung der Bieterin hat dieselbe Wirkung wie die Erfüllung der Bedingung.
Falls die Bedingung nicht bei Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist erfüllt ist und die Bieterin auch nicht bis zum Ablauf des zweiten Bankarbeitstages nach Ende der (ggf. verlängerten) Annahmefrist auf die Bedingung verzichtet hat, ist das Angebot endgültig und anfänglich unwirksam. Auch die Kaufverträge, welche mit den dieses Angebot annehmenden Aktieninhabern bis dahin bereits geschlossen wurden, werden in diesem Fall endgültig unwirksam bzw. nichtig; es erfolgt eine Rückbuchung aller Anteile, die Gegenstand solcher Kaufverträge waren, gemäß Ziffer II.6.8 dieser Angebotsunterlage.
3.4
Beginn und Ende der Annahmefrist
Die Annahmefrist beginnt am 19. Oktober 2016 (Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Bundesanzeiger) und endet mit Ablauf (24:00 Uhr MEZ) des 11. November 2016.
Die Bieterin behält sich vor, die Annahmefrist einmalig um bis zu 20 Tage zu verlängern. Sollte sich die Bieterin hierfür entscheiden, wird die Bieterin dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die das Angebot annehmenden Anteilsinhaber verzichten insoweit auf den Zugang einer entsprechenden Erklärung der Bieterin.
4.
Beschreibung der Bieterin
Die Bieterin ist eine deutsche Wertpapierhandelsbank mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft unterliegt den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn.
5.
Bewertung des Angebots
Die Anteilsinhaber haben das Angebot in eigener Verantwortung zu bewerten und sollten dafür gegebenenfalls Sachverständige Beratung in Anspruch nehmen.
Die Bieterin erteilt den Anteilseignern weder gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Anteilseigner wäre.
6.
Annahme und Abwicklung des Erwerbsangebots
6.1
Abwicklungsstelle
Die Bieterin hat keine Abwicklungsstelle beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle (“Zentrale Abwicklungsstelle") für das Angebot zu fungieren. Die Bieterin verfügt selber über die aufsichtsrechtlichen Genehmigungen zur Abwicklung des Angebots. Das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt wird als Depotbank der Bieterin, nicht als Treuhänder fungieren.
6.2
Annahmeerklärung und Umbuchung
Anteilsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen zur Annahme des Angebots und zu dessen technischer Abwicklung an ihre Depotbank wenden. Diese ist über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und ist gehalten, Kunden, die in ihrem Depot Ekotechnika AG Aktien Serie A halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren.
Anteilsinhaber können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist
a.
die Annahme dieses Angebots gegenüber ihrer jeweiligen Depotbank schriftlich oder in Textform erklären ("Annahmeerklärung") und
b.
ihre Depotbank anweisen, die Übertragung der in ihrem Depot befindlichen Anteile, für die sie dieses Angebot annehmen wollen ("Angediente Anteile“), auf das angegebene Depot der Bieterin bei dem Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt vorzunehmen (wobei diese Anweisung in der Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer II.6.2a) enthalten ist, siehe unten Ziffer II.6.3 dieser Angebotsunterlage).
Ein Formular für die Annahmeerklärung erhalten Sie direkt von Ihrer Depotbank; ein solches kann auch unter https://www.schnigge.de heruntergeladen werden.
Die Annahmeerklärung wird erst wirksam, wenn die angedienten Anteile auf das Depot der Bieterin umgebucht worden sind. Die Umbuchung der angedienten Anteile wird durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer II.6.2a) veranlasst. Wurde die Annahmeerklärung gemäß vorstehender Ziffer II.6.2a) innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist gegenüber der Depotbank abgegeben, gilt die Annahme als rechtzeitig erfolgt, sofern und soweit die Übertragung bis spätestens um 18:00 Uhr MEZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist bei Clearstream bewirkt ist.
Annahmeerklärungen, die (i) nicht innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist der jeweiligen Depotbank zugehen (und hinsichtlich derer die Annahme auch nicht gemäß dem vorstehenden Absatz als rechtzeitig erfolgt gilt) oder die (ii) fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich ausgefüllt sind, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den jeweiligen Anteilsinhaber insbesondere nicht zum Erhalt des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des reduzierten Angebotspreises).
Weder die Bieterin noch für sie handelnde Personen sind verpflichtet, den jeweiligen Anteilsinhabern etwaige Mängel oder Fehler der Annahmeerklärung anzuzeigen, und sie unterliegen für den Fall, dass eine solche Anzeige unterbleibt, keiner Haftung.
Annahmeerklärungen, die (i) nicht innerhalb der (ggf. verlängerten) Annahmefrist der jeweiligen Depotbank zugehen (und hinsichtlich derer die Annahme auch nicht gemäß dem vorstehenden Absatz als rechtzeitig erfolgt gilt) oder die (ii) fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich ausgefüllt sind, gelten (vorbehaltlich des letzten Satzes von Ziffer II.6.3 dieser Angebotsunterlage) als Angebot des betreffenden Anteilsinhabers an die Bieterin, mit dieser Verträge entsprechend dem Angebot (mit Ausnahme der (ggf. verlängerten) Annahmefrist) zu schließen, wobei der betreffende Anteilsinhaber auf den Zugang einer Annahmeerklärung der Bieterin verzichtet. Die Bieterin behält sich vor, ein solches Angebot des betreffenden Anteilsinhabers anzunehmen.
6.3
Weitere Erklärungen des Anteilsinhabers im Zuge der Annahme des Angebots
Mit der wirksamen Abgabe der Annahmeerklärung gemäß Ziffer II.6.2 dieser Angebotsunterlage nehmen die betreffenden Anteilsinhaber das Angebot an (und zwar jeweils für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem jeweiligen Wertpapierdepot bei der betreffenden Depotbank befindlichen Ekotechnika AG Aktien Serie A, es sei denn, in der jeweiligen Annahmeerklärung ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden, sowie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage) und
a.
weisen ihre Depotbank jeweils an,
(i)
die betreffenden angedienten Anteile zunächst im eigenen Depot zu belassen und die Annahmeerklärung auf Verlangen der Zentralen Abwicklungsstelle an diese weiterzuleiten;
(ii)
ihrerseits Clearstream/Euroclear anzuweisen und zu ermächtigen, die in den Depots der Depotbanken belassenen, angedienten Anteile nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist, frühestens am fünften Bankarbeitstag, aber nicht später als zehn Bankarbeitstage nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist der Bieterin auf deren Wertpapierdepot über das Konto der HSBC Trinkaus & Burkhardt bei Clearstream/Euroclear zur Übereignung zur Verfügung zu stellen (unter Berücksichtigung einer möglichen anteiligen Zuteilung bei Überzeichnung des Angebots, vgl. unten Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage);
(iii)
ihrerseits Clearstream/Euroclear anzuweisen und entsprechend zu ermächtigen, unmittelbar oder über die Depotbank die Informationen, welche für das Ergebnis dieses Angebots relevant sein können, börsentäglich an die Zentrale Abwicklungsstelle und die Bieterin zu übermitteln, wobei zu diesen Informationen insbesondere die Anzahl an angedienten Anteile zählt, die bei der Depotbank verwahrt werden;
b.
beauftragen und bevollmächtigen ihre Depotbank, vorsorglich befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB (oder entsprechender anwendbarer Regelungen anderer Rechtsordnungen), alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung des Angebots vorzunehmen sowie alle Erklärungen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Aussagen und Erklärungen nach dieser Ziffer II.6.3 dieser Angebotsunterlage, abzugeben oder entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der entsprechenden angedienten Anteile auf und die Abtretung sämtlicher damit zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) an die Bieterin herbeizuführen;
c.
erklären jeweils, dass
(i)
sie einen Kaufvertrag entsprechend diesem Angebot und nach den Regelungen dieser Angebotsunterlage (insbesondere zum Angebotspreis oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, zum Reduzierten Angebotspreis) für alle ihre Angedienten Anteile (und, im Falle der Verhältnismäßigen Zuteilung gemäß Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage, einer entsprechend verringerten Anzahl ihrer Angedienten Anteile) abschließen wollen;
(ii)
sie das Eigentum an ihren Angedienten Anteile einschließlich sämtlicher damit zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage auf die Bieterin übertragen, und zwar Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) für die betreffende Anzahl der Angedienten Anteile auf das Konto der Depotbank des betreffenden Anteilsinhabers bei Clearstream bzw. Euroclear; und
(iii)
die von ihnen Angedienten Anteile sowie sämtliche damit zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs verbundenen Rechte (insbesondere der Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen) zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen, frei von Rechten Dritter (mit Ausnahme von Ansprüchen aufgrund dieses Angebots) und jeglichen sonstigen Belastungen sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
Um eine reibungslose und zügige Abwicklung des Angebots zu ermöglichen, werden die vorstehend genannten Weisungen, Aufträge, Erklärungen und Vollmachten (sowie die Weisung gemäß Ziffer II.6.7 dieser Angebotsunterlage) von den annehmenden Anteilsinhabern unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben.
Anteilsinhaber, die die vorstehend genannten Weisungen, Aufträge, Erklärungen und/oder Vollmachten (sowie die Weisung gemäß Ziffer II.6.7 dieser Angebotsunterlage) nicht unwiderruflich erteilen bzw. abgeben, werden so behandelt, als ob sie das Angebot nicht angenommen hätten.
6.4
Rechtsfolgen der Annahmeerklärung
Mit der Annahme dieses Angebots kommen, vorbehaltlich einer lediglich Verhältnismäßigen Zuteilung bei Überzeichnung nach Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage, jeweils zwischen jedem annehmenden Anteilsinhaber und der Bieterin Verträge über den Verkauf und die Übereignung der Angedienten Anteile nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande (wobei insbesondere der Übergang des Eigentums an den Angedienten Anteile nicht schon mit Annahme des Angebotes erfolgt, sondern nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage, insbesondere nach Maßgabe der Regelungen in den Ziffern II.6.3, II.6.5, II.6.6, II.6.7 und II.6.9 dieser Angebotsunterlage). Darüber hinaus gibt jeder annehmende Anteilsinhaber mit seiner Annahmeerklärung die in Ziffer II.6.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Erklärungen ab und erteilt die dort beschriebenen Weisungen, Aufträge und Vollmachten unwiderruflich. Des Weiteren verzichtet jeder annehmende Anteilsinhaber auf den Zugang von Erklärungen der Bieterin, sofern dieser Verzicht in dieser Angebotsunterlage ausdrücklich vorgesehen ist und erklärt sich mit diesen Erklärungen einverstanden.
Die Anteilsinhaber, die ihre Anteile gemäß diesem Angebot auf die Bieterin übertragen, übertragen dabei auch sämtliche mit den betreffenden Anteile zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots verbundenen Rechte (insbesondere die Ausschüttungsrechte sowie Rechte im Zusammenhang mit einer möglichen Liquidation der Anteile, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Rechte auf Auszahlung von Liquidationserlösen).
Es besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht der dieses Angebot annehmenden Anteilsinhaber von den durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Verträgen. Insbesondere finden die Vorschriften des Wertpapier- und Übernahmegesetzes auf dieses Angebot keine Anwendung und damit auch nicht dessen Regelungen über Rücktrittsrechte.
6.5
Verhältnismäßige Zuteilungen im Fall der Überzeichnung des Angebots
Das Angebot beschränkt sich auf den Erwerb des Erwerbskontingents von bis zu 63.000 (in Worten: dreiundsechzigtausend) Anteile. Sofern die Summe der insgesamt von allen Anteilsinhabern Angedienten Anteile über dem Erwerbskontingent liegt ("Überzeichnung"), erfolgt eine verhältnismäßige Zuteilung, d.h. im Verhältnis des Erwerbskontingents zu der Anzahl der insgesamt von allen Anteilsinhabern Angedienten Anteile, wobei die Bieterin dann von jedem Anteilsinhaber den verhältnismäßigen Teil der von diesem jeweils Angedienten Anteile erwirbt; das Ergebnis der Berechnung wird auf die nächste natürliche Zahl abgerundet; Spitzen bleiben unberücksichtigt ("Verhältnismäßige Zuteilung").
Im Falle einer Verhältnismäßigen Zuteilung kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die Gutschrift der auch dann nach Maßgabe von Ziffer II.6.6 dieser Angebotsunterlage vorzunehmenden Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) gegebenenfalls um wenige Tage (bis zu 5 Bankarbeitstage) verzögern, ohne dass die Bieterin dadurch in Verzug kommt.
Die Bieterin behält sich jedoch vor, das Erwerbskontingent jederzeit beliebig zu erhöhen, ohne zugleich hierzu verpflichtet zu sein. In diesem Fall erfolgt gegebenenfalls eine Verhältnismäßige Zuteilung, d.h. im Verhältnis der Gesamtzahl der Anteile, auf deren Erwerb das Angebot nach dem Willen der Bieterin dann gerichtet ist, zu der Anzahl der insgesamt von allen Anteilsinhabern Angedienten Anteile.
6.6
Abwicklung des Angebots und Zahlung des Angebotspreises oder des reduzierten Angebotspreises
Die Übertragung der angedienten Anteile auf die Bieterin erfolgt, vorbehaltlich einer lediglich Verhältnismäßigen Zuteilung bei Überzeichnung nach Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage, jeweils Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) für die Angedienten Anteile auf das Konto der Depotbank des betreffenden Anteilsinhabers bei Clearstream. Dieses erfolgt grundsätzlich frühestens am fünften Bankarbeitstag und spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist.
Clearstream wird im Gegenzug die von der Bieterin nach dieser Angebotsunterlage erworbenen Angedienten Anteile auf dem Verrechnungskonto der Depotbank der Bieterin (HSBC Trinkaus & Burkhardt) bei Clearstream bzw. Euroclear einbuchen. Mit Gutschrift des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) für die übertragenen Angedienten Anteile auf dem Konto der Depotbank des betreffenden Anteilinhabers bei Clearstream bzw. Euroclear hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises (oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, des Reduzierten Angebotspreises) erfüllt.
Es obliegt der Depotbank des betreffenden Anteilsinhabers, den Angebotspreis (oder, im Falle der Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, den Reduzierten Angebotspreis) dem betreffenden Anteilsinhaber gutzuschreiben.
6.7
Rückbuchung bei Überzeichnung
Das Angebot wird nicht durchgeführt in Bezug auf solche Angedienten Anteile (und die Bieterin ist insbesondere nicht verpflichtet, solche Angedienten Anteile zu erwerben und/oder den Angebotspreis oder, im Falle einer Verringerung des Angebotspreises nach Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage, den Reduzierten Angebotspreis für diese zu bezahlen), welche im Falle einer nur Verhältnismäßigen Zuteilung gemäß Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage keine Berücksichtigung finden (“Zurück zu buchende Anteile“).
Die im Hinblick auf die zurück zu buchenden Anteile durch Annahme dieses Angebots eingegangenen Verträge zwischen der Bieterin und den betreffenden Anteilsinhabern werden in diesem Falle endgültig unwirksam und das Eigentum an den zurück zu buchenden Aktien geht nicht auf die Bieterin über (jeweils: auflösende Bedingung). Die Depotbanken werden für diesen Fall hiermit von dem betreffenden Anteilsinhaber und der Bieterin angewiesen, eine mögliche Verfügungssperre aufzuheben.
Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Rückbuchung bei Überzeichnung des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen. Auch Gebühren von Depotbanken, die einem anderen Recht als dem deutschen unterliegen, sind von den betreffenden, das Angebot annehmenden Anteilsinhabern jeweils selbst zu tragen. Dasselbe gilt für in- und ausländische Börsenumsatzsteuern, Stempelgebühren und ähnliche ausländische Steuern und Abgaben, die eventuell aufgrund der Rückbuchung anfallen.
6.8
Kein Börsenhandel mit Angedienten Aktien/Vorbehalt anderer Erwerbe
Ein Börsenhandel der Bieterin mit angedienten Aktien ist während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist nicht vorgesehen und wird von der Bieterin nicht organisiert.
Die Bieterin behält sich vor, während der (ggf. verlängerten) Annahmefrist Anteile auf anderem Weg als im Rahmen dieses Angebots zu einem Preis zu erwerben, der nicht über dem Angebotspreis liegt. Der Erwerb von Anteilen nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Annahmefrist unterliegt keiner der aus diesem Angebot folgenden Bedingungen.
6.9
Kosten für Anteilsinhaber, die das Angebot annehmen
Die Bieterin übernimmt keine Kosten und Gebühren, die die jeweiligen (in- oder ausländischen) Depotbanken den das Angebot annehmenden Anteilsinhabern im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots über eine Depotbank in Rechnung stellen. Auch Gebühren von Depotbanken, die einem anderen Recht als dem deutschen unterliegen, sind von den betreffenden, das Angebot annehmenden Anteilsinhabern jeweils selbst zu tragen. Dasselbe gilt für in- und ausländische Börsenumsatzsteuern, Stempelgebühren oder ähnliche ausländische Steuern und Abgaben, die eventuell aufgrund der Annahme des Angebots anfallen.
7.
Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots
Die Bieterin hat die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur Zahlung des Angebotspreises notwendigen Mittel zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zur Verfügung stehen.
8.
Bewertungsverfahren
Die Aktie wird im Primärmarkt der Börse Düsseldorf sowie im Freiverkehr der Börse Berlin gehandelt. Entstanden ist die Aktie aus der Umwandlung einer ehemals bestehenden Anleihe der Gesellschaft, zu deren Restrukturierung sich die Gesellschaft gezwungen sah. Durch einen teilweisen Forderungstausch in Eigenkapital sind die Aktien entstanden, die seit dem 17. Dezember 2015 in den Handel im Primärmarkt der Börse Düsseldorf einbezogen sind. Die Umsätze an den Börsen Düsseldorf und Berlin sind überschaubar, der Durchschnittsumsatz je Geschäft beträgt ca. 500 Stück, der umsatzgewichtete Durchschnittskurs seit Jahresbeginn liegt bei ca. 5,47 Euro, in den letzten 6 Monaten vor Fertigstellung der Angebotsunterlage liegt der umsatzgewichtete Durchschnittskurs bei ca. 6,53 Euro und einem Umsatz von ca. 56.500 Stück. (Quelle: Bloomberg)
Der aktuelle Kurs an der Heimatbörse Düsseldorf liegt bei 7,80 Euro Geld und die aktuelle Kaufnachfrage liegt bei 7,80 Euro für 200 Stück (Stand 17.10.2016, 11:50 Uhr). An der Börse Berlin lag der letzte umsatzbehaftete Kurs am 14.10.2016 um 14:45 Uhr bei 7,75 Euro mit einem Umsatz von 51 Stück. An der Heimatbörse Düsseldorf fand der letzte Umsatz am 10.10.2016 um 14:46 Uhr mit 153 Stück zu einem Kurs von 7,75 Euro statt. (Stand 17.10.2016, 11:50 Uhr)
Nach Einschätzung der Bieterin stellt der Angebotspreis für die Anteilsinhaber aus folgenden Gründen eine attraktive Gegenleistung dar:
Die Stückzahlen auf der Kaufseite sind in der Regel gering, aktuell liegt die Nachfrage bei 200 Stück zu einem Kurs von 7,80 Euro. Anleger mit Stückzahlen oberhalb von 200 Stück müssen daher damit rechnen, dass sie nur mit Kursabschlägen ihre Aktien über die Börse verkaufen können.
Der Angebotspreis liegt mehr als 42,5% über dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs seit Jahresbeginn 2016 und noch 19,4% über dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs der letzten 6 Monate vor Erstellung dieser Angebotsunterlage.
Darüber hinaus sind in den letzten 6 Monaten vor Erstellung dieser Angebotsunterlage nur insgesamt ca. 56.500 Aktien umgesetzt worden. Damit stellt dieses Angebot für Anleger mit großen Positionen eine Möglichkeit dar, ohne Abschläge zum aktuellen Kurs ihre Aktien zu veräußern. Eine vergleichbare Liquidität bietet der aktuelle Markt nicht, da das Gebotsvolumen alleine schon ca. 111% des gesamten Handelsvolumens der letzten 6 Monate beträgt.
Der Bieterin sind keine anderen Kaufangebote Dritter für diese Aktie bekannt.
Die vorstehende Einschätzung stellt in keinem Falle eine Beratung oder Empfehlung zur Annahme dieses Angebots dar. Allen Anteilseignern wird empfohlen, unabhängigen professionellen (finanziellen) Rat einzuholen, bevor sie über die Annahme des Angebots entscheiden (siehe auch Ziffer II.5 und Ziffer II.10 dieser Angebotsunterlage).
9.
Behördliche Genehmigung des Verfahrens
Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bedarf nach deutschem Recht keiner behördlichen Genehmigungen. Auch die Durchführung des Angebots steht nach deutschem Recht nicht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Die Bieterin selber ist eine der deutschen Finanzaufsicht unterliegende Wertpapierhandelsbank mit verschiedenen Genehmigungsumfängen, die die Abwicklung dieses Angebotes einschließen.
10.
Steuern
Die Bieterin empfiehlt allen Anteilsinhabern, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme dieses Angebots vor der Erklärung der Annahme eine unabhängige, ihre individuellen Verhältnisse berücksichtigende steuerrechtliche Beratung einzuholen. Die Bestimmung und Zahlung etwaiger einschlägiger Steuern, die durch die Annahme dieses Angebots und/oder die Übertragung der Anteile ausgelöst werden, liegt in der persönlichen Verantwortung jedes Anteilseigners.
11.
Veröffentlichungen der Bieterin
Die Bieterin veröffentlicht alle relevanten Informationen und Ergänzungen zu diesem Angebot auf https://www.schnigge.de.
Unter anderem können dort ggf. veröffentlicht werden:
(i)
die Verringerung des Angebotspreises pro Anteil gemäß Ziffer II.3.2 dieser Angebotsunterlage,
(ii)
der Nichteintritt der Bedingung gemäß Ziffer II.3.3 dieser Angebotsunterlage oder der Verzicht der Bieterin auf diese Bedingung,
(iii)
die Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer II.3.4 dieser Angebotsunterlage und
(iv)
die Erhöhung des Erwerbskontingents nach Ziffer II.6.5 dieser Angebotsunterlage.
Die dieses Angebot annehmenden Anteilsinhaber verzichten auf den Zugang dieser Erklärungen der Bieterin.
12.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet. Die auf Grundlage dieses Angebots abgeschlossenen Kauf- und Übertragungsverträge über die Ekotechnika AG Aktien Serie A zwischen der Bieterin und den Anteilsinhabern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des deutschen Internationalen Privatrechts, die die Anwendung des Rechts eines anderen Landes oder eines internationalen Abkommens vorschreiben, sind, soweit zulässig, ausdrücklich abbedungen.
Eine Durchführung des Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Die Anteilsinhaber können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Ist ein Anteilsinhaber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf für alle Rechtsstreitigkeiten vereinbart, die sich aus, aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Angebot, der Annahme dieses Angebots und/oder den aufgrund dieses Angebots geschlossenen Kauf- und Übereignungsverträgen bezüglich der Angedienten Anteile ergeben.
Soweit zulässig, gilt Gleiches für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben und für Personen, die nach Abschluss der durch die Annahme dieses Angebots zustande kommenden Kauf- und Übereignungsverträge ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

Düsseldorf, 17. Oktober 2016

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank SE
 
Wolf-Peter Sandmann
(geschäftsführender Direktor)
Florian Weber
(geschäftsführender Direktor)