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Mittwoch, 30. September 2015

Die Erwerbsrechte sind höchst gefährliche toxische U-Boote die letztlich dem SuperGeschäftsFührer Dürr frommen....

Man sollte mal prüfen ob das in den Beschlussvorlagen für die Gläubigerversammlung ausreichend kommuniziert worden ist...

Warnung vor Ausübung der Erwerbsrechte die ihr im Gegenzug für die Einbringung und Aufgabe der Anleihenstücke mit Zinsforderungen....

Da die Ekotechnika auch nach Zins- und Kapitalverzicht aus der Anleihe krass überschuldet ist haften die Aktinäre für die Unterdeckung....

Da Mehrleistungen nach dem SchVG untersagt sind wird hier der üble Trick über die Erwerbsrechte gewählt....

Für unseren Privatier Pfitzke (sixpak men) ergibt sich eine Haftung von u.U. 8 Mio  (grobe Abschätzung)....

Für einen Kaufpreis von etwas über 1 Mio holt sich Pfitzke eine Unterdeckungshaftung von 8 Mio ins Haus (bei Ausübung der Erwerbsrechte)....

we will see

der Drops ist nach lange nicht gelutscht.....

Keltenwelt am Glauberg.....ob die Kelten auch Anfechtungsprobleme und Freigabeverfahren kannten ist uns (leider) nicht überliefert....


§ 220 Kapitalschutz.....aus gegebenem Anlass....

Umwandlungsgesetz

   Fünftes Buch - Formwechsel (§§ 190 - 312)   
   Zweiter Teil - Besondere Vorschriften (§§ 214 - 312)   
   Erster Abschnitt - Formwechsel von Personengesellschaften (§§ 214 - 225c)   
   Erster Unterabschnitt - Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften (§§ 214 - 225)   

§ 220
Kapitalschutz

(1) Der Nennbetrag des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien darf das nach Abzug der Schulden verbleibende Vermögen der formwechselnden Gesellschaft nicht übersteigen.
(2) In dem Sachgründungsbericht beim Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in dem Gründungsbericht beim Formwechsel in eine Aktiengesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien sind auch der bisherige Geschäftsverlauf und die Lage der formwechselnden Gesellschaft darzulegen.
(3) Beim Formwechsel in eine Aktiengesellschaft oder in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien hat die Gründungsprüfung durch einen oder mehrere Prüfer (§ 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes) in jedem Fall stattzufinden. Die für Nachgründungen in § 52 Abs. 1 des Aktiengesetzes bestimmte Frist von zwei Jahren beginnt mit dem Wirksamwerden des Formwechsels.

Die Rede ist von Anfechtungsverfahren in den Solarworldanleihen-Restrukturierungen....



Im Zuge des Freigabeverfahrens Ekotechnika vom 30.9.2015 stellte sich heraus das 2 Anfechtungskläger iSn Solarworldanleihen bessergestellt wurden.... folgt daraus Nichtigkeit von Beschlüssen zur Restrukturierung bei Solarworld.....

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Technische Vertragsdetails zur Ausplünderung der Ekotechnika durch Bläse und Dürr....







Aus der Begründung des Freigabebeschlusses des OLG Karlsruhe iSn Ekotechnika von heute (30.9.2015)


Aus der Begründung des Freigabebeschlusses des OLG Karlsruhe iSn Ekotechnika von heute (30.9.2015)







Freitag, 25. September 2015

Singulus Technologies – Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) Singulus Technologies Aktiengesellschaft 12a W 7/15 // nn […], xy – Antragestellerin / Beschwerdeführerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte


Singulus Technologies – Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) Singulus Technologies Aktiengesellschaft 12a W 7/15


Singulus Technologies AG

Kahl am Main

Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)

Nach Wirksamwerden des Beherrschungsvertrages zwischen der HamaTech AG und der Singulus Technologies AG am 23. Juni 2006 haben mehrere außenstehende Aktionäre der HamaTech AG beim Landgericht Mannheim Anträge auf gerichtliche Neufestsetzung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Barabfindung gestellt. Hierüber hat das Landgericht Mannheim mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 unter dem Aktenzeichen 24 AktE 5/06 wie folgt entschieden:
„1.
Die Anträge auf Neufestsetzung von Ausgleich und Abfindung werden als unbegründet zurückgewiesen.
2.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.
Die notwendigen Kosten ihrer Rechtsverfolgung tragen die Antragsteller selbst.
4.
Der Geschäftswert wird auf 200.000 € festgesetzt.“
Gegen diesen Beschluss hat ein Teil der Antragsteller Beschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Hierüber wurde mit Beschluss vom 1. April 2015 entschieden.
Der Vorstand der Singulus Technologies AG macht den rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 1. April 2015 (Aktenzeichen: 12a W 7/15) gemäß § 14 SpruchG ohne Gründe wie folgt bekannt:
„In Sachen
1.
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
vertreten durch d. Vorstand, […] München
– Antragstellerin und Beschwerdeführerin –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Conzelmann, […] Baden-Baden
2.
Frank Scheunert
[…], Dubai UAE
– Antragsteller –
3.
Moritz Reimers
[…], Berlin
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Reimers, […] Berlin
4.
Martin Nolle
[…], Berlin
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Nolle, […] Berlin
5.
Elke Becker
[…], Stutensee
– Antragstellerin –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Becker, […] Mörstadt
6.
Lars Schubert
[…], Stuttgart
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Schubert, […] Freiburg
7.
Suzanne Schubert
[…], Emmendingen
– Antragstellerin –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Schubert, […] Freiburg
8.
Gisbert Engel
[…], Wulften
9.
Jürgen Jaeckel
[…], Teublitz
10.
Markus Jaeckel
[…], Regensburg
-Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jaeckel, […] München
11.
Ute Ziezolt
[…], Hannover
– Antragstellerin –
12.
Carthago Value Invest SE
vertreten durch d. Vorstand, […] Bremen
13.
Horizont Holding AG
vertreten durch d. Vorstand, […] Fensterbach
14.
Stephan J. Gerken
[…], Stuhr
15.
Jörg-Christian Rehling
[…], London […] Großbritannien
– Antragsteller –
Prozessbevollmächtigte zu 12 bis 15:
Rechtsanwälte Hasselbruch u. Koll., […] Bremen
16.
Christa Götz
[…], Baden-Baden
– Antragstellerin und Beschwerdeführerin –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Axel Conzelmann, […] Baden-Baden
17.
Erben nach Petra Evangeline Kerler
[…], Leonberg
18.
Willi Alfred Erich Matthias Kerler
[…], Leonberg
vertreten durch Verena Rettenmaier, […] Leonberg
– Antragsteller –
19.
Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, […] Köln
– Antragstellerin und Beschwerdeführerin –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Vogeler u. Koll., […] Castrop-Rauxel
20.
Karl Walter Freitag
[…], Köln
– Antragsteller und Beschwerdeführer –
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hoffmann, […] Köln
21.
Jens Penquitt
[…], Würzburg
22.
Claus Deiniger
[…], Lichtenfels
23.
Ulrich Schnierle
[…], Böblingen
– Antragsteller –
24.
nn
– Antragestellerin / Beschwerdeführerin –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte nn
Rechtsanwalt Dr. Masuch
[…], Heidelberg
als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre für den Ausgleich
Rechtsanwalt Dr. Born
[…], Mannheim
als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Abfindung
gegen
Singulus Technologies Aktiengesellschaft
vertreten durch den Vorstand, […] Kahl/Main
– Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin –
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller u. Koll., […] München
wegen Antrag gem. §§ 304 ff. AktG
1.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1, 16, 19, 20 und 24 gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 22. Oktober 2012 – 24 AktE 5/06 – werden zurückgewiesen.
2.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten der Vertreter der außenstehenden Aktionäre für die Abfindung und den Ausgleich trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten der Beschwerdeinstanz werden nicht erstattet.
3.
Für die Gerichtsgebühren und die Vergütung der Vertreter der außenstehenden Aktionäre wird der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens auf EUR 200.000 festgesetzt.
4.
Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1 und 16 wird auf EUR 40.864,79 festgesetzt.“
Kahl am Main, im September 2015
Singulus Technologies AG
Der Vorstand

BHW Holding.....




Buis Jeanette Privatperson 51519 Odenthal aus GoYellow

Buis Jeanette


nn "Berufsklägerin" auch bei Ekotechnika.....







Freitag, 11. September 2015

Jetzt muss sich Ekotechnika verteidigen....


Görg steht Ekotechnika auch im Insolvenzverfahren bei....



Darüber hinaus hat das Amtsgericht Heidelberg die Gesellschaft informiert, dass das Gutachten von Herrn Wahl auch bei einem weiteren, inzwischen eingegangenen Insolvenzantrag zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wird. Dieser Antrag wurde ebenfalls von Herrn Geißlreiter, dieses Mal als Berater und Prozessvertreter der EMB Consulting SE mit Sitz in Mühltal, eingereicht.

Ekotechnika GmbH: Amtsgericht weist Antrag auf Insolvenzeröffnung zurück

  • Insolvenzantrag der Kollosal Salz GmbH vom Gericht zurückgewiesen
  • Entscheidung folgt der Empfehlung des Insolvenzgutachters
  • Ekotechnika GmbH ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet

Walldorf, 11. September 2015 – Das Amtsgericht Heidelberg hat den Antrag der Kollosal Salz GmbH i.l. mit Sitz in Bergheim, Österreich, (KS GmbH) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ekotechnika GmbH zurückgewiesen. Der entsprechende Beschluss wurde gestern der Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH überstellt. Das Amtsgericht folgt damit der Empfehlung des Gutachters, Rechtsanwalt Tobias Wahl, der bestätigt hatte, dass die Ekotechnika GmbH weder zahlungsunfähig i.S.v. § 17 InsO noch überschuldet i.S.v. § 19 InsO ist und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin, die sich mittlerweile selbst im Konkurs befindet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war Herr Rechtsanwalt Stephan Geißlreiter Geschäftsführer und Alleingesellschafter der KS GmbH, mittlerweile agiert er als Berater und Prozessvertreter des Masseverwalters über das Vermögen der KS GmbH.
Darüber hinaus hat das Amtsgericht Heidelberg die Gesellschaft informiert, dass das Gutachten von Herrn Wahl auch bei einem weiteren, inzwischen eingegangenen Insolvenzantrag zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wird. Dieser Antrag wurde ebenfalls von Herrn Geißlreiter, dieses Mal als Berater und Prozessvertreter der EMB Consulting SE mit Sitz in Mühltal, eingereicht. Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH ist zuversichtlich, dass auch dieser Antrag vom Amtsgericht zurückgewiesen werden wird.
Wie in der Pressemitteilung vom 31. Juli 2015 mitgeteilt, hat die Gesellschaft inzwischen das gerichtliche Freigabeverfahren eingeleitet und erwartet bis spätestens Mitte Oktober 2015 einen positiven Freigabebeschluss. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 6. Mai 2015 vollzogen werden können.
Die Geschäftsführung der Ekotechnika GmbH geht weiterhin davon aus, dass die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft plangemäß umgesetzt werden kann.

Dienstag, 8. September 2015

Indirekte Insolvenzdrohung?....was heisst hier indirekt....wenn die Voraussetzungen vorliegen und meine gekündigten Anleihen nicht gezahlt werden ist mein Anwalt der selbst Insolvenzrechtler ist bevollmächtigt Insolvenzantrag zu stellen.........unten die Schwimmärmelchen-Company in Trouble....

Indirekte Insolvenzdrohung?....was heisst hier indirekt....wenn die Voraussetzungen vorliegen und meine gekündigten Anleihen nicht gezahlt werden ist mein Anwalt der selbst Insolvenzrechtler ist bevollmächtigt Insolvenzantrag zu stellen.........unten die Schwimmärmelchen-Company in Trouble....

MittelstandsanleihenAnleihegläubigern wird zunehmend Verzicht abverlangt

Eine Anleihe muss nicht ausfallen, damit die Gläubiger Verluste erleiden. In Mode gekommen ist jetzt das Verlangen nach freiwilligem Verzicht. Möglich macht das eine überzogene Gesetzesreform.

© ZBSchwimmflügel gehören zu den Produkten von Friedola. Die Gläubiger des Unternehmens müssen derzeit bibbern.
Immer mehr Anleiheemittenten wollen die ihre Gläubiger zu einem Verzicht bewegen. Nach dem Windenergiespezialisten Eno Energy und dem Modekonzern Laurèl bittet nun auch der Haushaltswarenspezialist Friedola die Gläubiger zur Versammlung und zur Kasse.
Das Unternehmen muss restrukturiert werden. Das trifft auch die Anleihe im Volumen von 13 Millionen Euro, die im April 2017 regulär fällig wird. Die Gläubiger sollen dem Unternehmen nun drei Jahre länger Zeit geben und sich bis 2018 mit Zinsen von ein oder zwei Prozent statt 7,25 Prozent bescheiden. Dafür sollen sie die Chance erhalten, ihre Verluste wieder aufzuholen. Auch die Banken sollen nach Informationen des Magazins Finance bis 2018 auf Tilgungen verzichten. Zudem wolle die geschäftsführende Gesellschafterin Désirée Derin-Holzapfel eine persönliche Bürgschaft übernehmen. Die Sicherheiten sollen durch Verschmelzung des Unternehmens mit einer Grundstücksgesellschaft erhöht werden. Am 1. Oktober sollen die Gläubiger entscheiden.
Das Unternehmen hat sich zuletzt schlecht entwickelt. Der Umsatz, der schon in den sechs Monaten von August 2014 bis Januar 2015 um 20 Prozent auf 19,9 Millionen Euro gesunken war, ist zuletzt weiter zurückgegangen. Der Verlust hat sich von 2,9 Millionen auf 3,3 Millionen Euro erhöht. Seit dem Geschäftsjahr 2011/2012 ist der Umsatz tendenziell rückläufig, während sich die Ertragslage zunehmend verschlechtert hat.
FRIEDOLA GEBR.HOL...08.09.2015, 14:21 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteSeit 2014 sank das Zutrauen offenbar stetig.
Einer der ausschlagegebenden Faktoren war dabei die Insolvenz eines Großkunden: der Baumarktkette Praktiker/Max Bahr. Dies allein habe ein Umsatzminus von 10 Prozent mit sich gebracht. Zudem verlief die Expansion nach Italien wenig erfolgreich: Das Unternehmen habe nicht die richtigen Produkte für den Markt gehabt, heißt es von Kennern der Materie.
Bis 2018 soll nun die Restrukturierung abgeschlossen sein, ein entsprechender Sanierungsplan wird laut Unternehmen derzeit von der Unternehmensberatung Roland Berger begutachtet. Das Gutachten soll bis zur Gläubigerversammlung vorliegen.

Russland bringt Laurèl in Nöte

Auch dem Modekonzern Laurèl wurde das Auslandsgeschäft zum Verhängnis. Russland war für das Unternehmen, das aus der Insolvenz des Escada-Konzerns hervorgegangen ist, 2012 und 2013 der absatzstärkste Markt mit sehr hohen Margen. Doch aufgrund des Rubelverfalls konnten Vorbestellungen nicht oder nur mit erheblichen Rabatten ausgeliefert werden, zudem sanken die Bestellungen deutlich. Genau wie bei Friedola kamen Management-Fehler dazu. Die 2012 eröffneten zehn neuen eigenen Geschäfte hätten in den ersten zwei Jahren nach Eröffnung die Umsatzziele nicht erreicht.
Im Falle Laurèl ist eine erste Gläubigerversammlung schon mangels Präsenz gescheitert. Wie Friedola forderte auch Laurèl zunächst eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre sowie eine Aussetzung und Verringerung der Zinsen. Dies stieß aber auf entschiedenen Widerstand.
LAUREL GMBH 12/1708.09.2015, 14:07 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteVon Anfang an war das Vertrauen zu Laurèl offenbar gering.
Nun vermeldete Laurèl am Montag, das Unternehmen habe die Markenrechte für China veräußert. Daraus will es jetzt die im November fälligen Zinsen bestreiten, auf die die Gläubiger ursprünglich verzichten sollten. Auch die eigenen Anträge hat Laurèl nun zurückgezogen. Jetzt soll nur noch ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der den laufenden Prozess aktiv begleiten soll.

Eno Energy will neues Finanzierungskonzept

Während sich in den Fällen Friedola und Laurèl eine schlechte Unternehmensentwicklung abzeichnete, war das Umschuldungsansinnen des Windradbauers Eno Energy weniger erwartbar. Anfang Juli vermeldete Eno einen starken Umsatzanstieg von 40 Prozent für 2014.
Zudem hatte das Unternehmen seit 2011 fast immer einen konstanten Reingewinn von rund 2,3 Millionen Euro ausgewiesen. Und 2013 und 2014 betrug das Betriebsergebnis immerhin mehr als das Doppelte der Zinsausgaben. Schaut man jedoch genauer hin, so sanken ab 2013 die Nettomargen. Und das nicht zuletzt, weil der Anstieg des Betriebsergebnisses vor allem von den steigenden Zinslasten aufgezehrt wurde.
Wie Laurèl und Friedola lag auch das Rating von Eno zuletzt mit „B“ auf niedrigem Niveau. Die Ratingagentur Creditreform bezeichnete die operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2014 zwar als positiv, sah die Verbindlichkeiten aber weiter auf einem „überhöhten Niveau“.
E.N.O. ENERGY GMB...08.09.2015, 15:48 UhrWeiter zur WertpapierdetailseiteEno-Anleihe: Zurückkehrendes Vertrauen offenbar wieder verspielt
Trotzdem begründet Eno das Umschuldungsansinnen keineswegs mit einer Notlage. Aber das Unternehmen stoße mit seinen aktuellen Finanzierungen an Grenzen. Deswegen soll nach Wunsch des Unternehmens das Laufzeitende auf 2019 hinausgeschoben werden. Damit ergibt sich trotz gleicher Zinsen eine Verlängerung der Kapitalbindung. Für den Fall einer vorzeitigen Kündigung stellt Eno noch einen Bonus von einem Prozent in Aussicht.
Den Umstand, dass man nicht eine neue Anleihe auflegen will, begründet Eno damit, dass die Kosten zu hoch seien. Wer den Markt kennt, muss eher davon ausgehen, dass eine Mini-Anleihe von rund elf Millionen Euro eines Unternehmens mit „B“-Rating derzeit eher schwer plazierbar ist. Es wäre also ungewiss, ob Eno eine Anleihe zu einem niedrigeren Zins als 7,375 Prozent plazieren könnte – falls das überhaupt möglich wäre.

Indirekte Insolvenzdrohung?

Für den Fall der Nicht-Zustimmung besteht laut Eno die Gefahr von Wachstumseinbußen und letztlich die Unsicherheit, dass die Anleihe vollumfänglich getilgt werden kann. Letztlich also zeigt Eno zwar keine akute, aber ein mögliche kurzfristige Finanzierungsnotlage auf.
Der Restrukturierungsspezialist One Square Advisors bezeichnet dies in einem Gegenantrag als indirekte Drohung mit Insolvenz. Es stünden keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, um den Vorschlag zu prüfen, unklar sei auch die Stellung der Gläubiger im zukünftigen Finanzierungskonzept. One Square fordert die Berufung eines Gemeinsamen Vertreters der Anleihengläubiger, um über das Finanzierungskonzept zu verhandeln. Das lehnt Eno wiederum ab, weil keine Sanierungssituation vorliege. Die bisherige Position der Anleihegläubiger werde sich nicht verschlechtern.

Schuldverschreibungsgesetz macht Manipulationen möglich

Allerdings stehen die Chancen gilt, dass auch Eno mit seinem Ansinnen durchkommt. Bis Donnerstag läuft eine schriftliche Abstimmung. Persönliche Gläubigerversammlungen zumindest scheitern erfahrungsgemäß am Mangel an Beteiligung. Der Gesetzgeber hat hierfür ein Quorum von 50 Prozent des Anleihevolumens vorgesehen. Für eine zweite Versammlung beträgt das Quorum aber nur noch 25 Prozent. Von diesen müssen drei Viertel zustimmen, so dass 18,75 Prozent der Gläubiger über das Schicksal der Anleihe entscheiden können.
Zumindest theoretisch ist es daher einfach möglich, genehme Mehrheitsverhältnisse zu schaffen. Bei einem Durchschnittskurs der Anleihe von 75 Prozent in den zwölf Monaten vor Einberufung der Gläubigerversammlung hätte sich der nötige Anteil von 18,75 Prozent für gerade mal 1,5 Millionen Euro erkaufen lassen. Allerdings ist von der Anleihe in diesem Zeitraum nur ein Volumen von 290.000 Euro gehandelt worden.
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Jedoch ist das Anleihevolumen seit der ursprünglichen Emission von „gut 8“ auf 10,7 Millionen Euro und damit um rund ein Drittel gewachsen. Das ist möglich, weil das bei der Emission angebotene Volumen 25 Millionen Euro betrug und somit weitere Schuldverschreibungen ausgegeben werden konnten. Liegen solche zusätzlichen Schuldverschreibungen in den richtigen Händen, lassen sich die Mehrheitsverhältnisse auf einer Gläubigerversammlung entsprechend gestalten.
Ob dies im Falle Eno so ist, ist unbekannt und wird hiermit auch nicht unterstellt. Für Friedola und Laurèl gilt, dass das Anleihevolumen nicht gewachsen ist. In letzterem Fall wurde die Anleihe auch vollständig verkauft. Mehrheiten hätten sich am Zweitmarkt mit 1,15 bzw. 1,37 Millionen Euro erkaufen lassen, wobei aber nur Laurèl das nötige Handelsvolumen aufweist. Die Friedola-Anleihe wurde praktisch nicht gehandelt.
Dies soll illustrieren, wie leicht es das Schuldverschreibungsgesetz interessierten Gruppen, vor allem aber Emittenten, gerade im Fall von nicht vollumfänglich plazierten Mini-Anleihen macht, genehme Mehrheitsverhältnisse zu erzeugen und Anleihen nach Gutdünken zu restrukturieren. Was einst notleidenden Unternehmen das Schicksal erleichtern sollte, ist eindeutig über das Ziel hinausgeschossen. Und was missbraucht werden kann, wird auch missbraucht werden.
Kommende Woche wird mit der ersten Anleihe des Landwirtschaftskonzerns KTG Agrar die erste Mittelstandsanleihe einer kommenden Refinanzierungswelle fällig, die aus dem Boom der Mittelstandsanleihen in den Jahren 2011 bis 2013 resultiert. Mehr als 500 Millionen Euro sind im kommenden Jahr zu tilgen, 2017 ist es rund eine Milliarde.
Wenn die Häufung der Restrukturierungsansinnen in den vergangenen Wochen ein Indiz dafür ist, was die Gläubiger erwartet, müssen diese sich wohl warm anziehen.