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Montag, 16. März 2015

vierte Möglichkeit: Anleihen kündigen.....hoffen das der Swap durchgeht....und dann die volle Summe einklagen.....

vierte Möglichkeit: Anleihen kündigen.....hoffen das der Swap durchgeht....und dann die volle Summe einklagen.....

MittelstandsanleihenEkotechnika-Gläubiger in der Bredouille

Die Ekotechnika GmbH bittet ihre Anleihengläubiger, ihre Schuldverschreibungen in Aktien zu tauschen.

© VISUAL SERVICES-R2VergrößernLandmaschinen von John Deere: Handelsobjekt von Ekotechnika
In zwei Wochen sollen die Anleihegläubiger der Ekotechnika, der deutschen Holding des russischen Landmaschinenhändlers Ekoniva-Technika über die Zukunft des Unternehmens abstimmen. Anlass ist die Schieflage, in die Ekotechnika durch die Folgen des Konflikts in der Ukraine geraten ist. Nun sollen die Anleihegläubiger nach dem Willen des Unternehmens ihre Anleihen in Aktien eintauschen.
Die meisten Privatanleger stehen vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Wie sollen sie wissen, was zu tun ist? Indes wissen auch Profis häufig nur unwesentlich mehr. Vor allem aber sind sie gefangen zwischen Skylla und Charybdis – dem Meeresungeheuer, das sie aufzufressen und dem Strudel der sie in die Tiefe zu ziehen droht. Im Grunde stehen ihnen drei Optionen offen.

Ablehnen

Erstens können sie gegen das Ansinnen der Ekotechnika stimmen. Entscheidet sich die Mehrheit der Gläubiger dafür, ist womöglich ein Insolvenzantrag die Folge. In diesem Fall kommt es auf die Substanz der Ekotechnika an, wie viel für die Anleihegläubiger bleibt. Angesichts der vorhandenen Überschuldung könnte bei einer Abwicklung oder einem Verkauf der Erlös nicht allzu hoch ausfallen. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten, da die operativen Geschäfte ja in Russland stattfinden.

Umtauschen

Zweitens können die Gläubiger dem Ansinnen zustimmen und ihre Anleihen in Aktien eintauschen. In diesem Fall beruht die Hoffnung darauf, dass sich das gespannte Verhältnis zwischen Russland und anderen Ländern möglichst bald normalisiert, sich die russische Wirtschaft stabilisiert, der Rubel aufwertet und Ekotechnika in diesem Umfeld und dank der Sanierungsmaßnahmen wieder Tritt fasst.
Dann könnte der Aktienkurs steigen und das so erworbene Eigenkapital (die Aktien) an Ekotechnika an Wert gewinnen. Das dürfte allerdings eine ganze Zeit in Anspruch nehmen, da eine Entspannung im Ukraine-Konflikt derzeit nicht abzusehen ist. Zudem käme die Ekotechnika-Aktie zu einer Zeit an die Börse, in der sich das Unternehmen in Sanierung befindet. Das wird sich nicht positiv auf den Kurs auswirken. Hinzu kommt, dass es sich um einen kleinen Freiverkehrswert handelt, der ohnehin wenig Interesse auf sich zieht. Eine Garantie auf einen steigenden Aktienkurs gibt es ebenso wenig wie darauf, dass das Ganze überhaupt gelingt.

Aussteigen

Drittens könnten die Gläubiger dem Ansinnen zustimmen, ihre Anleihen aber nicht in Aktien eintauschen. In diesem Fall würden ihre Bezugsrechte auf die Aktien verkauft und sie erhielten den Gegenwert. In der derzeitigen Situation könnte das Käuferinteresse an Bezugsrechten aber eher gering sein. Das wird deren Preis drücken. Zudem wird der Aktie auch nach den Kapitalmaßnahmen wohl nur ein geringer Buchwert gegenüber stehen.
Die größte Hoffnungen ruhen auf dem zweiten Fall. Allerdings kann es schlimmstenfalls auch so ausgehen, dass Anleihengläubiger ihr Leiden nur verlängern und am Ende auch noch vollständig leer ausgehen. Denn da das Fremdkapital (Anleihe) in Eigenkapital (Aktien) getauscht wird, rutschen die Anleihengläubiger als Aktionäre in ihrem Rang im Insolvenzfall ganz nach hinten. Im dritten Fall wäre immerhin noch mit einem Rückfluss zu rechnen, im ersten Fall weiß man es nicht.
Mehr zum Thema
Die Rating-Agentur Creditreform hat die Bonitätsnote am Freitag jedenfalls von „CC“ auf „C“ weiter gesenkt. Grund sind die Pläne zur Restrukturierung. Da sowohl der geplante Umtausch als auch ein ansonsten wahrscheinlicher Insolvenzantrag einen Ausfall darstellen würden, sei das Unternehmen in sehr hohem Maße ausfallgefährdet, heißt es zur Begründung.
Folgt man den Erfahrungen mit der bisherigen Restrukturierung von Mittelstandsanleihen, so ist es wahrscheinlich, dass bei der Abstimmung ohne Versammlung nicht die erforderliche Mindestteilnahme erreicht wird. Anfang Mai soll dann eine Präsenzversammlung folgen. Auf dieser wird ein deutlich niedrigeres Quorum benötigt. Folgt dies dem bisherigen Muster, dürfte dann der Umtausch, womöglich mit kleineren Abstrichen, beschlossen werden.

Mittwoch, 11. März 2015

11. März 2015 SdK rät Inhabern von Anleihen der Ekotechnika GmbH zur Interessensbündelung

Aktuelle Meldungen der SdK

11. März 2015

SdK rät Inhabern von Anleihen der Ekotechnika GmbH zur Interessensbündelung


Die Ekotechnika GmbH hat am 10. März  2014 die Grundzüge eines Restrukturierungskonzeptes veröffentlicht, welches auch erhebliche Eingriffe in die Rechte von Inhabern der von der Gesellschaft emittierten Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1R1A18) vorsieht Die finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft ist laut Angaben der Gesellschaft aufgrund des Verfalls des Wechselkurses des Rubels und der Zinsentwicklung infolge von Sanktionen (Russland)  und der Ölpreisentwicklung notwendig geworden. Über das Restrukturierungskonzept sollen die Anleiheinhaber im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung, welche vom  30. März 2015 bis zum 2. April 2015 stattfinden soll, entscheiden.

Anleihegläubiger sollen auf Rückzahlung der Anleihe verzichten

Das Restrukturierungskonzept sieht vor, dass zunächst die Gesellschaftsform der Ekotechnika GmbH in eine Aktiengesellschaft gewechselt werden soll. Daraufhin soll das derzeitige Stammkapital der Gesellschaft im Verhältnis 25 zu 1 von 2.025.000 Euro um 1.944.000 Euro auf 81.000 Euro herabgesetzt werden. Danach erfolgt eine Sachkapitalerhöhung um 1.539.000 Euro durch Einlage der oben genannten Unternehmensanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von 60 Mio. samt der aufgelaufenen Stückzinsen. Durch diese Transaktion würde die gesamte Unternehmensanleihe in ca. 95% der Anteile an der Ekotechnika AG getauscht werden. Anleihegläubiger, die sich nicht an der Ekotechnika AG beteiligen wollen, müssen ihre Erwerbsrechte auf Aktien nicht ausüben und erhalten in der Folge anstatt Aktien der Ekotechnika eine Barabfindung. Um die Gesellschaft mit frischen Finanzmitten auszustatten, ist anschließend eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um 1.520.000 Euro vorgesehen, durch die der derzeitige Alleingesellschafter, die Ekotechnika Holding GmbH, der Gesellschaft Eigenkapital in Höhe von insgesamt 3.040.000 Euro zuführen würde. Die Stückaktien der Gesellschaft sollen zum Handel in einem Freiverkehrssegment einer deutschen Börse einbezogen werden. Neben Abstimmung über die finanzielle Restrukturierung sollen die Anleiheinhaber auch über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Vor Seiten der Gesellschaft wurde die One Square Advisory Services GmbH als gemeinsamer Vertreter vorgeschlagen.

SdK: Kaufpreis wohl unangemessen

Würde das vorgeschlagenen Restrukturierungskonzept die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger erhalten, würde alle Anleiheinhaber folglich auf die Rückzahlung des Nennwertes und die Zahlung der ausstehenden Zinsen verzichten müssen, und würden statt dessen mit Aktien der Ekotechnika AG, deren Wert aktuell nicht bestimmbar ist, oder eine Barabfindung in unbestimmter Höhe „entschädigt“ werden. Dies würde aus Sicht der SdK zunächst erhebliche finanzielle Einbußen für die Anleiheinhaber zur Folge haben.
Die SdK erkennt zwar an, dass eine finanzielle Restrukturierung der Gesellschaft wohl nötig sein dürfte, und sieht das gewählte Vorgehen zur finanziellen Restrukturierung auch als gelungen an, hat jedoch starke Bedenken bezüglich der erwähnten Barkapitalerhöhung. Der aufgeführte Kaufpreis von 3.040.000 Euro für 1.520.000 Aktien an einer dann finanziell sanierten Ekotechnika AG erscheint aus Sicht der SdK nicht angemessen zu sein. Dieser niedrige Kaufpreis würde aus Sicht der SdK  wohl zu einem Vermögenstransfer von Seiten der Anleiheinhaber zugunsten der Altgesellschafter führen. 

Interessensbündelung wichtig

Um die Interessen Anleiheinhaber im laufenden Restrukturierungsverfahren bestmöglich durchsetzen zu können, rät die SdK den Anleiheinhabern zur Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür  unter http://www.sdk.org/ekotechnika für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber über den Newsletter über das weitere Vorgehen informieren und gegebenenfalls auch auf einer stattfindenden Gläubigerversammlung vertreten.

Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 11. März 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen Ekotechnika GmbH!



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